Dr. Norbert Pflüger

Interessenvertretung als Anwalt im Arbeitsrecht. Beratung, Seminare, Trainings und Coachings für Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.

Dr. Norbert Pflüger

Interessenvertretung als Anwalt im Arbeitsrecht. Beratung, Seminare, Trainings und Coachings für Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten. 


Interessenvertretung im Arbeitsrecht

Wer ein Unternehmen führt, muss sich im Streitfall einer Vertretung durch einen versierten Anwalt versichern. Das gilt bei Kündigung, Bonusstreitfragen und vertraglichen Streitigkeiten. Der Anwalt hat auch in der Auseinandersetzung mit Betriebsräten eine wichtige Funktion. Der Betriebs­rat kann mit seinen Positionen einer wünschens­werten wirt­schaft­lichen Entwick­lung des Unter­nehmens im Wege stehen, wenn die Zusammen­arbeit miss­lingt. Eine Planung so zu entwickeln, dass die Kompromiss­findung von vorn­herein in das unter­nehme­rische Vor­gehen einbe­zogen wird, erleichtert den Prozess. Dazu ist mehr nötig, als nur den Gesetzes­inhalt theore­tisch zu kennen.


Für mich als Anwalt stehen immer die Interessen meines Mandaten im Mittelpunkt. Ich will für meinen Mandanten das Beste herausholen. Ich versuche, meine Kompetenz in Worte zu fassen, die auch mein juristisch nicht versierter Mandant versteht. 


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Meine Beratungsangebote

Wer ein Unternehmen führt, benötigt Führungsqualitäten, Sozial­kompetenz und Sach­verstand in vielen Feldern. Die Beschäftigung mit dem Betriebs­verfassungs­gesetz kommt in der Ausbildung künftiger Führungs­kräfte zu kurz. Dabei entscheidet die Zusammen­arbeit mit dem Betriebs­rat darüber, ob und wie Unter­nehmens­ziele erreicht werden. Häufig wird unter­schätzt, wie stark sich die Mit­bestimmung des Betriebs­rats – und die Art und Weise, wie Führungs­kräfte mit dieser umgehen – auf die Entwick­lung eines Unter­nehmens auswirken.


Gestalten Sie Ihre Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen so, dass Sie Ihre Ziele erreichen können! Ich biete Seminare und Führungs­kräfte-Coachings an. Ich vermittle Ihnen dabei Fach­wissen und Verhaltens­regeln, die Ihnen den Umgang mit dem Betriebs­rat erleichtern. Aufgrund meiner Erfahrung kann ich Ihnen Hilfe­stellungen geben etwa bei Themen der Mit­be­stimmung wie Arbeits­zeit, Bonus­zahlungen, Urlaub, betrieb­liche Ordnung, Ein­stellungen, Verset­zungen und Kündi­gungen. Ich begleite Sie auch beim Thema Betriebs­rats­wahl und helfe Ihnen, Mitarbeiter für diese ehren­amt­liche Tätig­keit zu motivieren. Die Vorgehens­weise bei Betriebs­änderungen bedarf besonderen taktischen und strate­gischen Geschicks und ist daher Inhalt meiner Angebote.


Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam, 
wie Sie als Führungskraft sich gegenüber dem Betriebsrat aufstellen wollen:


Zielgruppen meiner Angebote sind Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte in HR-Abtei­lungen und Nachwuchs­führungs­kräfte.

Bei meinen Angeboten geht es nicht darum, Sie in konkreten Auseinander­setzungen mit Betriebs­räten oder einzelnen Beschäftigten zu beraten und vertreten. Meine Trainings sollen Sie präventiv auf potenzielle Konflikt­lagen vorbe­reiten, Ihnen Hilfe­stellungen geben, um das Entstehen von Konflikten zu vermeiden, und Ihnen somit einen souveränen Umgang mit der Betriebs­rats­mitbestimmung ermöglichen.

Einigungsstellen

Aufgrund meiner Erfahrungen in den verschiedenen Mitbestimmungsthemen stehe ich auch als Einigungs­stellen­vorsitzender zur Verfü­gung und helfe dabei, den Konsens mit dem Betriebs­rat herzustellen. Das Wohl der Arbeit­nehmer und des Betriebs ist dabei Maßstab für die Ausübung meines Ermessens.

Benötigen Sie als Arbeitgeber in einer Einigungs­stelle Unter­stützung bei der Durch­setzung Ihrer Inte­ressen, stehe ich auch als Beisitzer in der Einigungs­stelle zur Verfügung.

Die Einigungsstelle ist ein Gremium, das bei unter­schied­lichen Posi­tionen von Arbeit­geber und Betriebs­rat den Betriebs­frieden durch einen verbind­lichen Spruch herstellt. Diese Konflikt­lösung kommt bei einer „erzwing­baren Mitbestimmung“ in Betracht. Hierzu zählen etwa die Arbeits­zeit­lage, Über­stunden, Vergütungs­regelungen oder auch ein Sozial­plan.


Mehr dazu finden Sie hier.

Zu meiner Person

Seit mehr als drei Jahrzehnten bin ich als Rechts­anwalt auf Arbeits­recht spezia­lisiert. Ich war einer der ersten, die den Titel „Fach­anwalt für Arbeits­recht“ führen durften. In meiner Promotion zum Dr. jur. beschäftigte ich mich mit dem Rechts­verhältnis zwischen Arbeit­geber und Betriebs­rat. Im Jahr 1991 gründete ich die Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte und war bis 2021 deren Allein­gesellschafter und Geschäftsführer.

In meiner Anwaltstätigkeit war ich an einer Viel­zahl von Umstruktu­rierungen und Neu­aus­rich­tungen, Fusionen und Betriebs­schließungen beteiligt. Mein Erfahrungs­wissen gebe ich heute im Rahmen meiner Seminar- und Coaching-Angebote weiter.



Beispiele finden Sie hier.

Le conseil aux entreprises françaises

… est l'un des points forts de mon activité. Les différences culturelles entre la France et l'Allemagne sont importantes. C'est particulièrement vrai pour la culture du travail. Certes, l'Allemagne dispose d'un système de cogestion axé sur le consensus. La coopération entre l'employeur et le comité d'entreprise est ainsi déterminée. Mais des difficultés apparaissent du fait que la cogestion peut considérablement entraver la planification des entreprises. On constate également que les comités d'entreprise peuvent retarder considérablement la mise en œuvre des plans. Il en résulte des désavantages concurrentiels.


En règle générale, le management français maîtrise théoriquement le système de cogestion. Mais dans la pratique, il en résulte une série de frictions et de malentendus qui ne sont pas seulement dus à des difficultés linguistiques.


L'offre de séminaires et d'entraînements pour les cadres, dans le cas des entreprises françaises, se caractérise par la connaissance des différences culturelles:


Offre spéciale

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