Interessenvertretung als Anwalt im Arbeitsrecht. Beratung, Seminare, Trainings und Coachings für Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.
Interessenvertretung als Anwalt im Arbeitsrecht. Beratung, Seminare, Trainings und Coachings für Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.
Wer ein Unternehmen führt, muss sich im Streitfall einer Vertretung durch einen versierten Anwalt versichern. Das gilt bei Kündigung, Bonusstreitfragen und vertraglichen Streitigkeiten. Der Anwalt hat auch in der Auseinandersetzung mit Betriebsräten eine wichtige Funktion. Der Betriebsrat kann mit seinen Positionen einer wünschenswerten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens im Wege stehen, wenn die Zusammenarbeit misslingt. Eine Planung so zu entwickeln, dass die Kompromissfindung von vornherein in das unternehmerische Vorgehen einbezogen wird, erleichtert den Prozess. Dazu ist mehr nötig, als nur den Gesetzesinhalt theoretisch zu kennen.
Für mich als Anwalt stehen immer die Interessen meines Mandaten im Mittelpunkt. Ich will für meinen Mandanten das Beste herausholen. Ich versuche, meine Kompetenz in Worte zu fassen, die auch mein juristisch nicht versierter Mandant versteht.
Wer ein Unternehmen führt, benötigt Führungsqualitäten, Sozialkompetenz und Sachverstand in vielen Feldern. Die Beschäftigung mit dem Betriebsverfassungsgesetz kommt in der Ausbildung künftiger Führungskräfte zu kurz. Dabei entscheidet die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat darüber, ob und wie Unternehmensziele erreicht werden. Häufig wird unterschätzt, wie stark sich die Mitbestimmung des Betriebsrats – und die Art und Weise, wie Führungskräfte mit dieser umgehen – auf die Entwicklung eines Unternehmens auswirken.
Gestalten Sie Ihre Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen so, dass Sie Ihre Ziele erreichen können! Ich biete Seminare und Führungskräfte-Coachings an. Ich vermittle Ihnen dabei Fachwissen und Verhaltensregeln, die Ihnen den Umgang mit dem Betriebsrat erleichtern. Aufgrund meiner Erfahrung kann ich Ihnen Hilfestellungen geben etwa bei Themen der Mitbestimmung wie Arbeitszeit, Bonuszahlungen, Urlaub, betriebliche Ordnung, Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Ich begleite Sie auch beim Thema Betriebsratswahl und helfe Ihnen, Mitarbeiter für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu motivieren. Die Vorgehensweise bei Betriebsänderungen bedarf besonderen taktischen und strategischen Geschicks und ist daher Inhalt meiner Angebote.
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam,
wie Sie als Führungskraft sich gegenüber dem Betriebsrat aufstellen wollen:
Zielgruppen meiner Angebote sind Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte in HR-Abteilungen und Nachwuchsführungskräfte.
Bei meinen Angeboten geht es nicht darum, Sie in konkreten Auseinandersetzungen mit Betriebsräten oder einzelnen Beschäftigten zu beraten und vertreten. Meine Trainings sollen Sie präventiv auf potenzielle Konfliktlagen vorbereiten, Ihnen Hilfestellungen geben, um das Entstehen von Konflikten zu vermeiden, und Ihnen somit einen souveränen Umgang mit der Betriebsratsmitbestimmung ermöglichen.
Aufgrund meiner Erfahrungen in den verschiedenen Mitbestimmungsthemen stehe ich auch als Einigungsstellenvorsitzender zur Verfügung und helfe dabei, den Konsens mit dem Betriebsrat herzustellen. Das Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs ist dabei Maßstab für die Ausübung meines Ermessens.
Benötigen Sie als Arbeitgeber in einer Einigungsstelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, stehe ich auch als Beisitzer in der Einigungsstelle zur Verfügung.
Die Einigungsstelle ist ein Gremium, das bei unterschiedlichen Positionen von Arbeitgeber und Betriebsrat den Betriebsfrieden durch einen verbindlichen Spruch herstellt. Diese Konfliktlösung kommt bei einer „erzwingbaren Mitbestimmung“ in Betracht. Hierzu zählen etwa die Arbeitszeitlage, Überstunden, Vergütungsregelungen oder auch ein Sozialplan.
Seit mehr als drei Jahrzehnten bin ich als Rechtsanwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert. Ich war einer der ersten, die den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen durften. In meiner Promotion zum Dr. jur. beschäftigte ich mich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Jahr 1991 gründete ich die Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte und war bis 2021 deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer.
In meiner Anwaltstätigkeit war ich an einer Vielzahl von Umstrukturierungen und Neuausrichtungen, Fusionen und Betriebsschließungen beteiligt. Mein Erfahrungswissen gebe ich heute im Rahmen meiner Seminar- und Coaching-Angebote weiter.
… est l'un des points forts de mon activité. Les différences culturelles entre la France et l'Allemagne sont importantes. C'est particulièrement vrai pour la culture du travail. Certes, l'Allemagne dispose d'un système de cogestion axé sur le consensus. La coopération entre l'employeur et le comité d'entreprise est ainsi déterminée. Mais des difficultés apparaissent du fait que la cogestion peut considérablement entraver la planification des entreprises. On constate également que les comités d'entreprise peuvent retarder considérablement la mise en œuvre des plans. Il en résulte des désavantages concurrentiels.
En règle générale, le management français maîtrise théoriquement le système de cogestion. Mais dans la pratique, il en résulte une série de frictions et de malentendus qui ne sont pas seulement dus à des difficultés linguistiques.
L'offre de séminaires et d'entraînements pour les cadres, dans le cas des entreprises françaises, se caractérise par la connaissance des différences culturelles:
Dr. Norbert Pflüger
Hahnstraße 46b
60528 Frankfurt am Main
Telefon +49 151 16242671
E-Mail
mail@norbert-pflueger.eu