Ich bin als Anwalt Ihr Interessenvertreter. In Konflikten setze ich Ihre Ziele durch. Das geschieht oft in Verhandlungen, etwa mit dem Betriebsrat. Ich setze Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durch, etwa wenn es um Kündigungen geht.
Daneben vermittele ich meine in Jahrzehnten erworbenen Erfahrungen als Berater, Coach und Trainer. Dieses Angebot richtet sich an Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.
Ich bin als Anwalt Ihr Interessenvertreter. In Konflikten setze ich Ihre Ziele durch. Das geschieht oft in Verhandlungen, etwa mit dem Betriebsrat. Ich setze Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durch, etwa wenn es um Kündigungen geht.
Daneben vermittele ich meine in Jahrzehnten erworbenen Erfahrungen als Berater, Coach und Trainer. Dieses Angebot richtet sich an Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.
Für mich als Anwalt stehen immer die Interessen meines Mandaten im Mittelpunkt. Ich will für meinen Mandanten das Beste herausholen. Ich versuche, meine Kompetenz in Worte zu fassen, die auch mein juristisch nicht versierter Mandant versteht.
Ich unterbreite meinen Mandanten Strategievorschläge. Der Mandant entscheidet aber am Ende selbst, welchem meiner Vorschläge er folgt. Ich gebe also die Ziele nicht vor.
Ich beziehe in meine Überlegungen die Interessen aller Beteiligten ein. Beteiligte sind: der Arbeitnehmer, die Belegschaft, der Betriebsrat und gegebenenfalls eine im Betrieb verankerte Gewerkschaft. Ein Freund-Feind-Schema bediene ich nicht. Auch nach dem Streit müssen die Beteiligten wieder zusammenwirken. Die Durchsetzung der Interessen meines Mandanten hat aber immer Vorrang.
Die juristische und die soziale Kompetenz sind für meinen Erfolg von gleichrangiger Bedeutung. Ein Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinem Mandanten ist mir wichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vertrauen ohne persönlichen Kontakt entsteht. Nur dann können Mandant und Anwalt feststellen, ob sie zusammen passen oder nicht.
Führungskräfte unterstütze ich in Beratung, Seminaren und Trainings im Umgang mit Betriebsräten. Dieses Angebot richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte in HR-Abteilungen, aber auch an Fachvorgesetzte.
Einige mögliche Fragestellungen:
Im ersten persönlichen Gespräch
klären wir gemeinsam vor Ort Ihren Unterstützungsbedarf. Die Seminare und Trainings werden als Gruppenveranstaltungen angeboten. Sie können als Inhouse-Veranstaltungen in Ihrem Unternehmen oder online stattfinden. Im Anschluss an die Seminare können weitere individuelle Coachings gebucht werden. Wir arbeiten in dieser Phase Ihre konkreten Fragen ab.
Meinen Kunden biete ich individuelle Coachings an. Dieses Angebot richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, aber auch an Fachvorgesetzte, die auf die reibungsfreie Zusammenarbeit mit Betriebsräten angewiesen sind. Im ersten persönlichen Gespräch stecken wir Ihre konkrete betriebliche Situation ab und ermitteln den erwünschten Bedarf an Wissensvermittlung, der in weiteren Coaching-Sessions bearbeitet wird. Unsere Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Coachings können bei Ihnen vor Ort, in meiner Kanzlei, an einem neutralen Ort oder online stattfinden. Viele meiner Auftraggeber werden im Anschluss an Seminare in weiteren Coaching-Sessions begleitet, um die erlernten Fähigkeiten zu erproben und gezielt anzuwenden.
Sie haben eine weitere Stufe Ihrer Karriereleiter erklommen. Das ist eine Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen und konfrontiert Sie zugleich mit der Notwendigkeit weiteren Lernens. Denn Sie sind nun erstmals mit Aufgaben betraut, bei deren Umsetzung eine möglichst reibungsfreie Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zielführend ist.
Dies erfordert Fachwissen wie etwa:
Fingerspitzengefühl und die Vermittlung von Empathie helfen, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erfolgreich zu gestalten. Genau hier setzt mein Angebot an. Sie finden eine persönliche, fachlich abgesicherte Linie in der Kooperation mit dem Betriebsrat. Wir bereiten gemeinsam die notwendigen Schritte vor.
Sowohl als Vorsitzender als auch als Beisitzer in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe ich für Sie zur Verfügung. Eine Einigungsstelle ist im Gesetz dort vorgesehen, wo Arbeitgeber und Betriebsrat einen Konsens in der Regelung bestimmter Angelegenheiten erreichen müssen. Man spricht hier von der „erzwingbaren Mitbestimmung“. Sie betrifft etwa Arbeitszeit- und Überstundenregelungen, kollektive Gehaltserhöhungen und die Regelung eines Sozialplans bei Betriebsschließungen, Betriebszusammenlegungen oder einem erheblichem Personalabbau. Einzelheiten regeln die §§ 76 und 76a des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Zahl von Beisitzern, die paritätisch vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat eingesetzt werden. Die Beisitzer unterliegen allerdings keinen Weisungen der Partei, die sie berufen hat; sie entscheiden unabhängig im wohlverstandenen Interesse des Unternehmens und der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Der Vorsitzende hat zunächst eine Einigung der Kontrahenten zu versuchen. Erforderlichenfalls muss er durch einen Spruch den Betriebsfrieden herstellen. Er entscheidet nach den Vorgaben des Gesetzes und unter Einhaltung billigen Ermessens.
Auf der Grundlage meiner Ausbildung und Erfahrung biete ich Ihnen an, sowohl den Vorsitz in Einigungsstellen zu führen als auch als Ihr Beisitzer mitzuwirken.
Dr. Norbert Pflüger
Hahnstraße 46b
60528 Frankfurt am Main
Telefon +49 151 16242671
E-Mail
mail@norbert-pflueger.eu