Meine Angebote

Meine Angebote

Ich bin als Anwalt Ihr Interessenvertreter. In Konflikten setze ich Ihre Ziele durch. Das geschieht oft in Verhandlungen, etwa mit dem Betriebsrat. Ich setze Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durch, etwa wenn es um Kündigungen geht.


Daneben vermittele ich meine in Jahrzehnten erworbenen Erfahrungen als Berater, Coach und Trainer. Dieses Angebot richtet sich an Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.

Meine Angebote

Ich bin als Anwalt Ihr Interessenvertreter. In Konflikten setze ich Ihre Ziele durch. Das geschieht oft in Verhandlungen, etwa mit dem Betriebsrat. Ich setze Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht durch, etwa wenn es um Kündigungen geht.

Daneben vermittele ich meine in Jahrzehnten erworbenen Erfahrungen als Berater, Coach und Trainer. Dieses Angebot richtet sich an Führungskräfte, die ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern möchten.


Interessenvertretung im Arbeitsrecht

Für mich als Anwalt stehen immer die Interessen meines Mandaten im Mittelpunkt. Ich will für meinen Mandanten das Beste herausholen. Ich versuche, meine Kompetenz in Worte zu fassen, die auch mein juristisch nicht versierter Mandant versteht. 


Ich unterbreite meinen Mandanten Strategievorschläge. Der Mandant entscheidet aber am Ende selbst, welchem meiner Vorschläge er folgt. Ich gebe also die Ziele nicht vor. 


Ich beziehe in meine Überlegungen die Interessen aller Beteiligten ein. Beteiligte sind: der Arbeitnehmer, die Belegschaft, der Betriebsrat und gegebenenfalls eine im Betrieb verankerte Gewerkschaft. Ein Freund-Feind-Schema bediene ich nicht. Auch nach dem Streit müssen die Beteiligten wieder zusammenwirken. Die Durchsetzung der Interessen meines Mandanten hat aber immer Vorrang. 


Die juristische und die soziale Kompetenz sind für meinen Erfolg von gleichrangiger Bedeutung. Ein Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinem Mandanten ist mir wichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vertrauen ohne persönlichen Kontakt entsteht. Nur dann können Mandant und Anwalt feststellen, ob sie zusammen passen oder nicht.

Beratung, Seminare und Trainings

Führungskräfte unterstütze ich in Beratung, Seminaren und Trainings im Umgang mit Betriebs­räten. Dieses Angebot richtet sich an Vorstände, Geschäfts­führer, Führungs­kräfte in HR-Abteilungen, aber auch an Fachvorgesetzte.

Einige mögliche Fragestellungen:

  • Einführung in das betriebs­ver­fassungs­recht­liche Mit­be­stimmungs­system: welche Abstu­fungen in der Mitbe­stimmungs­inten­sität gibt es?
  • Wie stellen Sie sich strate­gisch auf, wenn Sie eine Betriebs­änderung planen und umsetzen wollen? Wie sehen ein Inte­ressen­aus­gleich und ein Sozial­plan aus, der den beid­seitigen Inte­ressen der Betriebs­partner entspricht?
  • Wie schaffen Sie in Ihrem Unter­nehmen zentrale Vertre­tungs­struk­turen, wenn Ihre Mitar­beiter bislang durch mehrere Betriebs­rats­gremien vertreten werden? Können Sie durch Zentra­lisierung der Betriebs­struktur auf die Zahl der Betriebs­rats­mandate Einfluss nehmen? Wie können Sie durch die gezielte Ansprache von Gesamt- oder Konzern­betriebs­räten die Kommuni­kation effektiver gestalten?
  • Ist es ratsam, bei unterschiedlichen Positionen der Betriebs­partner die Einigungs­stelle anzu­rufen, um etwa eine Rege­lung der Arbeits­zeit zu erreichen?
  • Sie beklagen hohe Arbeits­aus­fälle aufgrund einer aus Ihrer Sicht zu hohen Anzahl von Betriebs­rats­stunden. Können Sie dem entgegen­wirken?
  • Die Zusammenarbeit beginnt mit der Betriebs­rats­wahl. Können Sie betriebs­wirt­schaft­lich denkende Mitarbeiter moti­vieren, zum Betriebs­rat zu kandi­dieren? Dürfen Sie inhalt­liche Aussagen von Wahl­bewerbern kommen­tieren? Wo sind Ihnen dabei Grenzen gesetzt?

Im ersten persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam vor Ort Ihren Unter­stützungs­bedarf. Die Seminare und Trainings werden als Gruppen­ver­anstal­tungen angeboten. Sie können als Inhouse-Veranstal­tungen in Ihrem Unter­nehmen oder online statt­finden. Im Anschluss an die Seminare können weitere indivi­duelle Coachings gebucht werden. Wir arbeiten in dieser Phase Ihre konkreten Fragen ab.

Coachings

Meinen Kunden biete ich individuelle Coachings an. Dieses Angebot richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, aber auch an Fachvorgesetzte, die auf die reibungsfreie Zusammenarbeit mit Betriebsräten angewiesen sind. Im ersten persönlichen Gespräch stecken wir Ihre konkrete betriebliche Situation ab und ermitteln den erwünschten Bedarf an Wissensvermittlung, der in weiteren Coaching-Sessions bearbeitet wird. Unsere Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Coachings können bei Ihnen vor Ort, in meiner Kanzlei, an einem neutralen Ort oder online stattfinden. Viele meiner Auftraggeber werden im Anschluss an Seminare in weiteren Coaching-Sessions begleitet, um die erlernten Fähigkeiten zu erproben und gezielt anzuwenden.

Trainings und Coachings für neue Führungskräfte

Sie haben eine weitere Stufe Ihrer Karriereleiter erklommen. Das ist eine Aner­kennung Ihrer bishe­rigen Leistungen und konfron­tiert Sie zugleich mit der Notwendig­keit weiteren Lernens. Denn Sie sind nun erstmals mit Aufgaben betraut, bei deren Umsetzung eine möglichst reibungs­freie Zusammen­arbeit mit dem Betriebs­rat zielführend ist.

Dies erfordert Fachwissen wie etwa:

  • Grundwissen Betriebs­verfassungs­gesetzes
  • Was ist ein Betrieb?
  • Arbeitsweise des Betriebs­rats
  • Das abgestufte System der Mitbestimmung

Fingerspitzengefühl und die Vermittlung von Empathie helfen, die Zusammen­arbeit mit dem Betriebs­rat erfolg­reich zu gestalten. Genau hier setzt mein Angebot an. Sie finden eine persön­liche, fachlich abgesicherte Linie in der Koope­ration mit dem Betriebs­rat. Wir bereiten gemeinsam die notwen­digen Schritte vor.

Tätigkeit in Einigungsstellen

Sowohl als Vorsitzender als auch als Beisitzer in Einigungsstellen nach dem Betriebs­verfassungs­gesetz stehe ich für Sie zur Verfügung. Eine Einigungs­stelle ist im Gesetz dort vorge­sehen, wo Arbeit­geber und Betriebs­rat einen Konsens in der Rege­lung bestimmter Ange­legen­hei­ten erreichen müssen. Man spricht hier von der „erzwing­baren Mitbestimmung“. Sie betrifft etwa Arbeits­zeit- und Über­stunden­regelungen, kollektive Gehalts­erhöhungen und die Regelung eines Sozial­plans bei Betriebs­schließungen, Betriebs­zu­sammen­legungen oder einem erheb­lichem Personal­abbau. Einzel­heiten regeln die §§ 76 und 76a des Betriebs­ver­fassungs­gesetzes.


Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Zahl von Bei­sitzern, die paritä­tisch vom Arbeit­geber und vom Betriebs­rat einge­setzt werden. Die Beisitzer unter­liegen aller­dings keinen Wei­sungen der Partei, die sie berufen hat; sie entscheiden unab­hängig im wohl­ver­standenen Interesse des Unter­nehmens und der im Betrieb beschäf­tigten Arbeit­nehmer. Der Vorsitzende hat zunächst eine Einigung der Kontra­henten zu versuchen. Erforder­lichen­falls muss er durch einen Spruch den Betriebs­frieden her­stellen. Er entscheidet nach den Vorgaben des Gesetzes und unter Ein­haltung billigen Ermessens.


Auf der Grund­lage meiner Ausbildung und Erfah­rung biete ich Ihnen an, sowohl den Vorsitz in Eini­gungs­stellen zu führen als auch als Ihr Bei­sitzer mitzu­wirken.

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